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Rückblick KW 15 (Teil 1): Prozesse

Ein Erb­streit mit „Heil Hitler”-Geschrei, homo­pho­be Beschimp­fun­gen und ein Hit­ler­gruß, ras­sis­ti­sche Het­ze und jede Men­ge Alko­hol bil­den die Bestand­tei­le von drei Pro­zes­sen aus der letz­ten Woche.

16. Apr 2024
Prozesse
Prozesse

Wien: Mann wegen Drohtirade mit Hitler-Rufen verurteilt
Wien: Verhetzung auf Facebook
Saalfelden-Salzburg: Hass gegen Schwule und Hitlergruß

Wien: Mann wegen Drohtirade mit Hitler-Rufen verurteilt

Am 8.4. muss­te sich ein 35-Jäh­ri­ger am Lan­des­ge­richt in Wien wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung, Nöti­gung und gefähr­li­cher Dro­hung ver­ant­wor­ten. Es ging bei dem Ver­fah­ren kon­kret um zwei Tele­fo­na­te, die der u.a. wegen Stal­king und Kör­per­ver­let­zung ins­ge­samt drei­fach vor­be­straf­te Mann am 22.12. mit sei­ner Schwes­ter geführt hatte.

Mit mehr­ma­li­gem „Heil Hit­ler“ soll der Ange­klag­te an die­sem Nach­mit­tag, zwei Tage vor Weih­nach­ten, sei­ne gro­ße Schwes­ter begrüßt haben, und auch eine unmög­lich zu erfül­len­de Vor­stel­lung arti­ku­liert haben: „Adolf Hit­ler soll dei­ne Fami­lie ficken!“, sag­te der Öster­rei­cher. Aus Sicht der Anklä­ge­rin bezog sich die­se Äuße­rung auf sei­nen bos­nisch­stäm­mi­gen Schwa­ger, wodurch der Para­graf 3g des Ver­bots­ge­set­zes erfüllt sei. (derstandard.at, 8.4.24)

Der Ange­klag­te bekann­te sich vor Gericht schul­dig und gab sich reu­ig, woll­te aller­dings nicht ras­sis­tisch oder gewalt­tä­tig sein, son­dern sich bloß in Rage befun­den haben. Sei­ne Schimpf- und Droh­ti­ra­de ent­hielt auch wüs­te sexua­li­sier­te Dro­hun­gen gegen das Umfeld sei­ner Schwes­ter, die sei­ne Nich­te auf­ge­nom­men hat­te. Hin­ter­grund sei, dem Ange­klag­ten zufol­ge, ein Streit um das Erbe des im Ster­ben lie­gen­den Vaters gewe­sen sein. In der Ankla­ge­schrift wird das Dro­hen des Man­nes aller­dings dar­auf zurück­ge­führt, dass die­ser die „Fami­li­en­eh­re“ beschmutzt sah, weil sei­ne Schwes­ter einen bos­nisch-stäm­mi­gen Part­ner hat.

Zuletzt spra­chen die Geschwo­re­nen den Mann vom Vor­wurf der Wie­der­be­tä­ti­gung knapp frei (mit einem Gleich­stand der Stim­men von vier zu vier), wegen Nöti­gung und gefähr­li­cher Dro­hung wur­de er aller­dings zu sie­ben Mona­ten Haft, davon zwei unbe­dingt, ver­ur­teilt. Zudem muss er eine Alko­hol­ent­zugs­the­ra­pie besu­chen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Wien: Verhetzung auf Facebook

Am 8.4. muss­te sich ein bis­her unbe­schol­te­ner 35-Jäh­ri­ger wegen Ver­het­zung vor Gericht ver­ant­wor­ten. Der Mann hat­te am 7.1.2023 auf Face­book einen Zei­tungs­ar­ti­kel mit der Über­schrift „Kopf­tuch­trä­ge­rin – Poli­zei bekommt nun Tabu­wör­ter“ wie folgt kom­men­tiert: „Para­si­ten, is eh ein­fa­cher“. Eigent­lich soll­te die­se Ver­het­zung gegen­über Muslim*innen bereits diver­sio­nell gelöst sein, denn der Ange­klag­te war zur Teil­nah­me an 25 Ein­hei­ten beim Pro­gramm „Dia­log statt Hass“ des Ver­eins „Neu­start“ ver­pflich­tet gewesen.

Dies konn­te er aller­dings aus Zeit­grün­den nicht durch­hal­ten, wie er vor Gericht behaup­te­te. Dass Auf­klä­rung Not tut, wur­de wäh­rend des Pro­zes­ses deut­lich, wo der Mann erst nach Über­zeu­gungs­ar­beit durch Ver­tei­di­gung und Staats­an­walt­schaft ein­se­hen woll­te, dass „Para­sit“ eine her­ab­wür­di­gen­de Zuschrei­bung ist. Der Pro­zess wur­de ver­tagt; der Ange­klag­te muss inner­halb von zwei Jah­ren erneut am Pro­gramm „Dia­log statt Hass“ teilnehmen.

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Saalfelden-Salzburg: Hass gegen Schwule und Hitlergruß

Eine 53-jäh­ri­ge Deut­sche wur­de am 12.4. in Salz­burg durch einen Geschwo­re­nen­se­nat nach dem Ver­bots­ge­setz ver­ur­teilt. Sie soll im Juli 2023 von ihrem Bal­kon wüs­te homo­pho­be Beschimp­fun­gen gegen ihre Nach­barn getä­tigt haben. Das war in Saal­fel­den, wo die in Deutsch­land bereits mehr­fach vor­be­straf­te Ange­klag­te zum Tat­zeitpunt wohnte.

Weil sie ihre homo­pho­ben Belei­di­gun­gen nicht ein­stell­te, rief das Paar die Poli­zei. „Gegen­über den Poli­zis­ten hat die Ange­klag­te, die zwar alko­ho­li­siert, aber zurech­nungs­fä­hig war, dann den rech­ten Arm zum Hit­ler­gruß erho­ben und ‚Heil Hit­ler‘ geru­fen. Und gesagt: ‚Alle Homo­se­xu­el­len gehö­ren ver­gast‘“, so Staats­an­walt Flo­ri­an Wein­ka­mer. Als die Poli­zei wie­der weg war, habe die Frau das Nach­bars­paar dann mit dem Umbrin­gen bedroht, weil es die Poli­zei geru­fen hat­te. (Salz­bur­ger Nach­rich­ten, 13.4.24, S. L8)

Noch ein paar Tage nach dem Vor­fall, bei dem die Frau stark alko­ho­li­siert gewe­sen sein dürf­te, soll sie laut „Kro­nen Zei­tung“ (12.4.24) die Blu­men­töp­fe auf dem Bal­kon der Nach­barn zer­stört haben.

Das Urteil lau­te­te 14 Mona­te beding­ter Haft, zudem ord­ne­te das Gericht eine Alko­hol­the­ra­pie und einen Besuch des KZ Maut­hau­sen an. (krone.at)